Ganz einfach: Reichen Sie meine Rechnungen bei der Steuererklärung ein als Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen oder haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse (gem. § 35a EStG). Hierzu zählen auch: Möbel-Aufbau (z.B. IKEA), Montage der Lampen etc. Renovierungsarbeiten, Reinigungsarbeiten etc.
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